Bmstr. Ing.

Otto Handle

Geschäftsführer der
inndata Datentechnik GmbH
LinkedIn anzeigen
< 1... 1 2 3 ...18 >
06.03.2024 00:00:00 +00:00

Gut gemeint nicht gut getroffen

Der EU Data Governance Act. 44 Seiten geballter Schutz vor außereuropäischen Hyperscalern.
Leider auch für österreichische KMU nicht ganz unproblematisch.
Aber der Reihe nach.
Wie bereits zum Green Deal angemerkt kann man der Europäischen Union keinesfalls mangelnden Fleiß vorwerfen.
Dem Problem des Ungleichgewichts zwischen kleinen europäischen Unternehmen und sammelwütigen Daten - Hyperscalern will sie ebenso zu Leibe rücken wie den verschiedenen Ladekabeln.
Dazu ist seit September 2023 der Data Governance Act in Kraft. Dieser beschreibt die Bedingungen, unter welchen öffentliche und private Datenbereitstellung durch Dienststellen und Datenvermittlungsdienste erfolgen darf und was "Datenaltruismus" ist (den man auch mit einem eigenen EU-Logo zertifizieren kann).
Wie immer bei solchen Themen ist die Intension eine durchaus zu begrüßende, während die Umsetzung die eine oder andere Frage aufwirft.
In diesem Fall konkret, wer denn nun eigentlich Datenvermittlungsdienstleister ist. Und was das für Servicedienste bedeutet.

Knapp zusammengefasst ist wohl jeder ein Datenvermittlungsdienst, der Daten von einer unbestimmten Zahl von Marktteilnehmern sammelt und diese an eine unbestimmte Zahl anderer Marktteilnehmer weiter gibt welche auf dieser Basis - und das ist der Knackpunkt - untereinander Geschäftsbeziehungen begründen.

Wer macht denn sowas? Genau: jeder Online-Marktplatz. Auch (aber nicht nur) unser internationaler Lieblingsbuchversender mit angeschlossenem Raketendienst.

Der zweite Knackpunkt, in diesem Fall darf der Datenvermittlungsdienstleister einerseits ohne Registrierung nicht mehr arbeiten und andererseits allfällig angebotene Datenservices nicht mehr durchführen sondern muß diese in eine eigene juristische Person auslagern.

Nun darf als gegeben angesehen sein dass sich Hyperscaler da zu helfen wissen. Für kleine europäische Anbieter stellt es jedoch eine Herausforderung dar.
Also gut gemeint, um kleine Anbieter vor den Machenschaften der Hyperscaler zu schützen denen sie oft wirtschaftlich ausgeliefert sind. Aber leider nicht gut getroffen, weil es andere kleine Anbieter auch trifft. Ziemlich schmerzhaft.

Der EU Data Governance Act. 44 Seiten geballter Schutz vor außereuropäischen Hyperscalern.
Leider auch für österreichische KMU nicht ganz unproblematisch.
Aber der Reihe nach.
Wie bereits zum Green Deal angemerkt kann man der Europäischen Union keinesfalls mangelnden Fleiß vorwerfen....

28.02.2024 00:00:00 +00:00

Wie der green deal BIM revolutioniert

Building Information Modelling ist während der letzten Jahre nicht besonders gut voran gekommen. Zu teuer, zu komplex, zu viel Schulungsaufwand, zu aufwendige Umgebungen, laufend veränderte Datenaustauschspezifikationen, Datenaustauschprobleme und hoffnungslos überladene, kaum mehr handhabbare Modelle einzutauschen gegen die niederschwellige, bewährte 2D-CAD Methode? Sehr verlockend.

Das erste Legislativpaket zum europäischen "green deal" beinhaltet einige spektakuläre Verordnungen (nicht nur dem Umfang von hunderten Seiten nach). Zumindest die Ökodesignverordnung, die Neufassung der Bauproduktenverordnung und die Taxonomieverordnung, kombiniert mit den Refinanzierungsrichtlinien der europäischen Zentralbank sind angetreten ein echter "Game Changer" zu sein.

Sie verändern die Art wie wir bauen. Sie verändern aber auch die Art, wie wir digital planen. Und leider möglicherweise auch die Anzahl der KMU-Partner die in diesem Umfeld wirtschaftlich bestehen können.

Der green deal basiert auf der dauerhaften, lebenszyklusübergreifenden Verfügbarkeit und kostenlosen digitalen Zugänglichkeit aller für Nachhaltigkeit, Wiederverwendung und Dekarbonatisierung erforderlichen Informationen.

Vereinfacht gesprochen ist das immer
- wie schlimm ist es?
- und wieviel davon?

Beispielsweise ist Methan klimaschädlicher als CO2, aber am Ende macht die Menge das Gift.

Für eine ökologisch optimierte Planung und die Bewertung des Bestandes brauchen wir also Zugriff auf

- Mengen
- Bewertungen

für jede Produkt- und Materialart. Die Summe daraus ergibt den Umwelteinfluss. Kennt man eh von der Kostenschätzung (Menge Stahl mal Preis) - nun aber erheblich detaillierter und über viele Jahrzehnte hinweg.

Warum revolutioniert der green deal die digitale Planung? Weil man die Mengen aus 2D-Plänen so schwer heraus bekommt. Und die Bewertungen nicht in den 2D-Plänen drinnen stehen.

Die kommenden Anforderungen lassen sich nur mit Hilfe digitaler, dreidimensionaler und objektorientierter Planung und hinzugezogenen Bewertungsinformationen aus anderen Quellen (konkret: digitaler Produktpass laut Ökodesignverordnung, #linkedBIM) realisieren. Wenn wir es richtig machen, können auch KMU Betriebe weiter am Markt bestehen.

Einen ersten Einblick geben wir gerne als Vortragender im kostenlosen Webinar des Verbandes österreichischer Baustoffhändler am Dienstag, 12. März, 14:00. Link gerne über Kommentarfunktion.

Ihr "Like" hilft uns, damit mehr Bauschaffende zu erreichen.
Sind Sie bitte so nett?

Building Information Modelling ist während der letzten Jahre nicht besonders gut voran gekommen. Zu teuer, zu komplex, zu viel Schulungsaufwand, zu aufwendige Umgebungen, laufend veränderte Datenaustauschspezifikationen, Datenaustauschprobleme und hoffnungslos überladene, kaum mehr handhabbare Modelle...

19.02.2024 00:00:00 +00:00

TRILOG Verfahren

Der Entwurf der neuen Bauproduktenverordnung ist im TRILOG Verfahren noch deutlich gewachsen und integriert den digitalen Produktpass nun vollständig. Danke an Solid für die Möglichkeit zur Veröffentlichung dieses Artikels!

Der Entwurf der neuen Bauproduktenverordnung ist im TRILOG Verfahren noch deutlich gewachsen und integriert den digitalen Produktpass nun vollständig. Danke an Solid für die Möglichkeit zur Veröffentlichung dieses Artikels!

18.02.2024 00:00:00 +00:00

Das REPORT LinkedIn-Ranking

Das REPORT LinkedIn-Ranking der Meinungsführer im Bauwesen listet uns auch heuer erneut in den Top 20, sowohl nach Followern als auch nach Interaktionen. Ich darf mich dafür bei Ihnen allen herzlich bedanken und freue mich auf weiteren intensiven Austausch mit Ihnen!

Das REPORT LinkedIn-Ranking der Meinungsführer im Bauwesen listet uns auch heuer erneut in den Top 20, sowohl nach Followern als auch nach Interaktionen. Ich darf mich dafür bei Ihnen allen herzlich bedanken und freue mich auf weiteren intensiven Austausch mit Ihnen!

09.02.2024 00:00:00 +00:00

EU-Bauproduktenverordnung Neu

EU-Bauproduktenverordnung neu: der Kompromissvorschlag im TRILOG zur Neufassung der europäischen Bauproduktenverordnung - jetzt inklusive detaillierter Anleitung zum Digitalen Produktpass - ist nun online.

Bereits der Vorschlag vom Frühjahr 2022 zur (damals) auf 132 Seiten gegenüber den 47 der ursprünglichen Bauproduktenverordnung von 2011 angewachsenen Vorschlag der EU-Kommission hat rekordverdächtige 273 Stellungnahmen provoziert, die alle nach sehr freundlichen einleitenden Worten nur bedingt freundlich weiter gegangen sind.

Doch nun liegt der Kompromissvorschlag vor, auf nur noch 310(!!!) Seiten und publiziert am 1.2.2024.

Doch immerhin, die Frage des digitalen Produktpasses, welcher im Entwurf nur gestreift wurde, findet hier nun ein eigenes Kapitel mit detaillierten Anforderungen.

Niemand soll der Legislative der EU mangelnden Fleiß vorwerfen. Wie die Wirtschaft das alles stemmen soll steht leider nicht so wirklich dabei, aber die Ziele sind jedenfalls die richtigen.

Fraglich ist, ob es nicht zu ähnlichen politischen Verwerfungen wie beim Verbrennerverbot und der Lieferkettenrichtlinie kommt - sprich im letzten Moment alles wieder umgeworfen wird.

Link zum Dokument gerne, über Kommentarfunktion.

Wir werden uns da mal reinschmökern und eine detailliertere Analyse nachliefern...

EU-Bauproduktenverordnung neu: der Kompromissvorschlag im TRILOG zur Neufassung der europäischen Bauproduktenverordnung - jetzt inklusive detaillierter Anleitung zum Digitalen Produktpass - ist nun online.

Bereits der Vorschlag vom Frühjahr 2022 zur (damals) auf 132 Seiten gegenüber den 47...

08.02.2024 00:00:00 +00:00

Jetzt online: Das neue Gewerbeportal des österreichweit tätigen Baustoffhändlers Würth Hochenburger.

Jetzt online: das neue Gewerbeportal des österreichweit tätigen Baustoffhändlers Würth Hochenburger.

Wir freuen uns, dass einer der führenden österreichischen Baustoffhändler sich für das neue integrierte Onlinesystem "jubacon" entschieden hat.

Neben individuellen Preislisten und dem Zugriff auf alle Lieferscheine ermöglicht das Portal von Würth Hochenburger auch den Abruf der Sicherheitsdatenblätter zur Erhöhung der Arbeitssicherheit auf Baustellen. Auch die vorgeschriebenen Leistungserklärungen nach europäischer Bauproduktenverordnung stehen jederzeit zur Verfügung.

24/7 Verfügbarkeit der relevanten Informationen und eine umfangreiche, über die österreichische Baustoffklassifikation "freeClass" übersichtlich gegliederte Bauproduktedatenbank im leistungsfähigen Onlinesystem von Würth Hochenburger erleichtern den Bauunternehmen ihre tägliche Arbeit

Mit der Zusammenarbeit setzt das Traditionsunternehmen für Baustoffe und Heimwerkerbedarf ein Zeichen für mehr Effizienz und Nachhaltigkeit, denn jubacon aus Tiroler Entwicklung wird 100% datenschutzkonform und sicher in den beiden inndata Rechenzentren in Innsbruck gehostet und erspart der Umwelt aufgrund der hohen Anwendungseffizienz gegenüber anderen Systemen signifikant Strom und CO2-Belastung.

Wir danken der Firma Würth-Hochenburger für die Entscheidung die jahrzehntelange Zusammenarbeit mit dem neuen System fortzusetzen und freuen uns auf eine erfolgreiche gemeinsame Zeit!

Jetzt online: das neue Gewerbeportal des österreichweit tätigen Baustoffhändlers Würth Hochenburger.

Wir freuen uns, dass einer der führenden österreichischen Baustoffhändler sich für das neue integrierte Onlinesystem "jubacon" entschieden hat.

Neben individuellen Preislisten...

01.02.2024 00:00:00 +00:00

Wie sozial ist ein Verbot befristeter Mietverträge?

Wie sozial ist ein Verbot befristeter Mietverträge?
die Arbeiterkammer fordert das Aus für befristete Mietverträge bei gewerblichen, frei finanzierten Vermietungsobjekten.

Welche Folgen hätte ein Verbot befristeter Mietverträge?

Zuerst einmal muß man der AK wohl Recht geben, Befristungen von Mietverträgen sind für die Mieter ein Unsicherheitsfaktor. Vermieterseitig macht die Befristung keinen Unterschied, weil der Wohnungsmieter (mwdx) ohnehin jederzeit kündigen und ausziehen kann.

lnkd.in/d6EC5iXs

Doch warum werden frei finanzierte Wohnungen so oft mit befristeten Mietverträgen ausgestattet?
Ein Blick in gängige Immobilienplattformen erleuchtet: Ein unbefristeter Mietvertrag senkt den Wert einer Immobile um mindestens 25%, weil die Nutzungsmöglichkeiten massivst eingeschränkt werden.

Mag sein das die AK deshalb die privaten Vermietungen vom Verbot der Befristung ausnehmen möchte - diese können bei Eigenbedarf ohnehin auf die Objekte - mehr oder weniger problemlos - zugreifen.

Die Inflation fällt als Problem auch aus, da sie über Indexklauseln überbürdbar ist - oder aber ohnehin Mietpreisdeckel die Anpassung auch in der Neuvermietung verhindern.

Bleibt der dauerhafte Wertverlust sowie (teilweise ursächlich) die fehlende Möglichkeit, Problemmieter irgendwann loszuwerden.

Wertverlust bedeutet auch Besicherungsverlust. In Zeiten von KIM und normalisierter Zinsniveaus ein wesentlicher Faktor für die Finanzierbarkeit. Finanzierbarkeit und ein Mindestmaß erzielbarer Rendite sind aber die Voraussetzung für die notwendige Bautätigkeit um ausreichend Mietwohnungen überhaupt am Markt verfügbar zu haben.

Der gemeinnützige und Sozialwohnungsbereich kann das Wohnbedürfnis nicht vollständig stillen. Weil zu wenig, vor allem aber weil nicht jeder darauf Anspruch hat (Neuzuzug zum Beispiel nicht). Und weil er zumindest in Ballungsräumen von der Querfinanzierung über die Vertragsraumordnung abhängig ist. Fehlende frei finanzierte Projekte führen hier direkt dazu dass es auch keine Sozialwohnungen gibt.

Bei 4% Zinsen müsste eine 80m² Wohnung um 500.000 Euro jährlich 20.000 Miete einbringen um nur die Zinsen zu erwirtschaften. Das ist unrealistisch, die Rendite muss somit durch Inflationsschutz und/oder Wertsteigerungen erfolgen, um Projekte überhaupt zu ermöglichen.

Bestimmungen die den Wert um ein Viertel verringern zerstören jede Rentabilität und auch die Finanzierbarkeit.

Folge: weniger Neubau. Weniger Wohnungen. Mehr Probleme.
Übrigens, der Lage ist ohnehin schon traurig.
15% weniger Wohnungsneubau 2024, 33% weniger Wohnungsneubau 2025 laut neuester Statistik in der heutigen diePresse.

Wollen wir noch weniger?
Ist das Verbot von befristeten Mietverträgen sozial?

Wie sozial ist ein Verbot befristeter Mietverträge?
die Arbeiterkammer fordert das Aus für befristete Mietverträge bei gewerblichen, frei finanzierten Vermietungsobjekten.

Welche Folgen hätte ein Verbot befristeter Mietverträge?

Zuerst einmal muß man der AK wohl Recht geben,...

26.01.2024 00:00:00 +00:00

Marke baustat offiziell registriert

Das österreichische Patentamt hat nun unsere neue Marke "baustat" offiziell registriert. Wir freuen uns sehr darüber, dass die komplett neu entwickelte Fachhandelsstatistik für Baustoffe nunmehr auch über eine eingetragene Marke verfügt!

Sie möchten einen Überblick gewinnen, welche Ihrer Produkte sich gut verkaufen und wie sich der Gesamtmarkt entwickelt? Die Fachhandelsstatistik hilft Ihnen dabei! Mit einer detaillierten, 100% anonymisierten Statistik von Baustat können Sie individuelle Produkte und einzelne Märkte miteinander vergleichen, aber auch feststellen, wie sich der Verkauf in unterschiedlichen Zeiträumen entwickelt hat.

Details siehe: lnkd.in/dhzFDm7t

Das österreichische Patentamt hat nun unsere neue Marke "baustat" offiziell registriert. Wir freuen uns sehr darüber, dass die komplett neu entwickelte Fachhandelsstatistik für Baustoffe nunmehr auch über eine eingetragene Marke verfügt!

Sie möchten einen Überblick gewinnen, welche Ihrer...

16.01.2024 00:00:00 +00:00

BIM ist tot! Es lebe BIMM!

Vielen Dank an die BAUZEITUNG für die Möglichkeit als Interviewpartner an diesem Artikel mitzuwirken!

Das „Building Information Modeling“ – kurz: BIM – hat bislang die hohen Erwartungen, die es geweckt hat, nicht erfüllt. Nur eine Minderheit der Bauunternehmen setzen BIM wirklich ein. Doch Experten sind sich sicher: An BIM führt in Zukunft kein Weg vorbei.

Im BIM sollten nur jene Informationen vorgehalten werden, die für die Planung und Ausführung wirklich notwendig sind. Alle übrigen Daten, so der Inndata-Chef weiter, kann man über Verlinkungen zugänglich machen. Es müssen nicht alle Informationen im BIM-Silo stecken. Es genügt zu wissen, wo ich sie finde, wenn ich sie brauche.

Vielen Dank an die BAUZEITUNG für die Möglichkeit als Interviewpartner an diesem Artikel mitzuwirken!

Das „Building Information Modeling“ – kurz: BIM – hat bislang die hohen Erwartungen, die es geweckt hat, nicht erfüllt. Nur eine Minderheit der Bauunternehmen setzen BIM wirklich ein. Doch...

15.01.2024 00:00:00 +00:00

Die neueste Publikation zur ISO 16739-1

6.000 Seiten Beschreibung von IFC 4.3
oder "warum die Komplexität das BIM erschlägt".
Die neueste Publikation zur ISO 16739-1 beschreibt alle Informationselemente die nach ISO IFC 4.3 Standard im Building Information Model möglich sind. Der Umfang der IFC-Struktur erfordert die Auslieferung der Dokumentation als 57 MB große ZIP Datei mit über 6.000 HTML-Seiten.
Bitte diskutieren Sie mit mir, ob dieser Umfang für einen typischen Planer, eine typische Planerin noch mit Freude und Humor bewältigbar ist?

Unsere These, gestützt auf 9 Jahre intensiver Auseinandersetzung mit der BIM Community unter anderem als Delegierter zur österreichischen und zur europäischen BIM Norm wäre:

Ist es nicht. Bewältigbar mein ich.

Die letzten Marktanalysen z.b. vom Bau- und Immobilienreport und anderen Quellen weisen auch weiterhin einen sehr hohen Marktanteil klassischer 2D Planungsinstrumente aus.

Warum. Weil diese mit wesentlich weniger Aufwand lern- und beherrschbar sind.

Warum ist das ein Problem?
Weil die Anforderungen des europäischen "Green Deal" mit klassischer 2D-Planung nicht mehr bewältigbar sein werden. Und zwar in Kürze, oder vielfach schon heute.

Wir haben also ein BIM dessen Komplexitätsgrad kaum beherrschbar ist und rechtliche Rahmenbedingungen welche sich ohne BIM nicht mehr bewältigen lassen.

Was tun?
Meine These ist, die BIM Komplexität ergibt sich zu einem großen Teil aus dem ebenso verständlichen wie unökonomischen Wunsch alle, aber wirklich alle Infos redundant ins Gebäudemodell zu übernehmen. Lässt sich lokal kaum, über CDE nur mit großem Aufwand bewältigen.

Alternativen. Entflechten wir das digitale Gebäudemodell und die redundanten Informationen. Hinterlegen wir im digitalen objektorientierten Gebäudemodell nur die Menge an Information die dort zwingend gebraucht wird: Geometrie und Verortung der Objekte sowie Verweise(!) auf die Quellen der zusätzlichen Informationen.

Diese stehen ohnehin online zur Verfügung und müssen nur verlinkt werden. Dass das funktioniert wenn man es richtig macht, beweist seit 1989 die Erfindung von Tim Berners Lee, das world wide web.

Nicht umsonst führt die europäische Kommission im Entwurf der neuen Bauproduktenverordnung den Begriff des "Permalinks" offiziell in den rechtlichen Sprachgebrauch ein.

Schlanke, beherrschbare digitale Gebäudemodelle, verlinkt mit dauerhaften online-Informationsquellen wie dem digitalen Produktpass oder dem offenen Industriedatenpool.

Dann klappt das auch mit BIM :-)

6.000 Seiten Beschreibung von IFC 4.3
oder "warum die Komplexität das BIM erschlägt".
Die neueste Publikation zur ISO 16739-1 beschreibt alle Informationselemente die nach ISO IFC 4.3 Standard im Building Information Model möglich sind. Der Umfang der IFC-Struktur erfordert die Auslieferung...

03.01.2024 00:00:00 +00:00

Impulsbericht Bauen: Nachhaltig Digital bauen

Nachhaltige Prozesse werden durch lebenszyklusbegleitende Digitalisierung im Bauwesen ermöglicht, der „digitale Zwilling“ erhöht den Gesamtnutzen über die Projektlebensdauer bei gleichzeitiger ökonomischer und ökologischer Verbesserung von Ressourcennutzung und Umweltbelastung

Vielen Dank an die Herausgeberin Katharina Sigl für die Möglichkeit, diesen Beitrag zum Buch gestalten zu dürfen!

Direktlink zu meinem Beitrag: lnkd.in/d9qgsNfZ

Nachhaltige Prozesse werden durch lebenszyklusbegleitende Digitalisierung im Bauwesen ermöglicht, der „digitale Zwilling“ erhöht den Gesamtnutzen über die Projektlebensdauer bei gleichzeitiger ökonomischer und ökologischer Verbesserung von Ressourcennutzung und Umweltbelastung

Vielen Dank...

02.01.2024 00:00:00 +00:00

Diskussion Parkplätze

"Wir können nicht für jeden Bewohner und jedes Kind Fahrradabstellplätze bauen. Wo soll man die denn alle Platz haben...und von den Klimaklebern müssen wir uns doch nicht verrückt machen lassen"...
Soeben musste ich diese Diskussion in einem 1980er Wohnhaus mit über 30 Wohnungen und nicht mal 30 Fahrradabstellplätzen (aber 40 PKW-Parkplätzen) führen, in welchem wir seit langem um eine Erweiterung der Fahrradabstellplätze betteln.

Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sieht das anders: Es wird sicherzustellen sein dass genügend Parkplätze für Fahrräder, einschließlich Lastenfahrräder(!) zur Verfügung gestellt werden.

Auf einem PKW-Abstellplatz hätten ca. 15 Fahrräder Platz.

"Wir können nicht für jeden Bewohner und jedes Kind Fahrradabstellplätze bauen. Wo soll man die denn alle Platz haben...und von den Klimaklebern müssen wir uns doch nicht verrückt machen lassen"...
Soeben musste ich diese Diskussion in einem 1980er Wohnhaus mit über 30 Wohnungen und nicht mal 30...

< 1... 1 2 3 ...18 >